Allgemeine Geschäftsbedingungen “BLOW UP Party-Zelte”
Philip Tauchen’s ProSyn eU
FN 516006H
An den langen Lüssen 19
1190 Wien
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen (insbesondere Miet- und Dienstleistungsverträge) zwischen Philip Tauchen`s Prosyn e.U. (in der Folge: “PROSYN”) und dem jeweiligen Vertragspartner. Vertragspartner ist derjenige, der auf der Homepage blow-up-disco.at ein schriftliches Angebot abgibt (in der Folge: “Kunde”). Sofern es sich bei dem Kunden um keinen Verbraucher, sondern einen Unternehmer handelt, sind gesetzliche Regelungen, die dem Konsumentenschutz dienen, wie zB das FAGG oder KSchG, auf das Vertragsverhältnis nicht anzuwenden.
- PROSYN schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese Bedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Kunde auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Eine Änderung oder Ergänzung dieser AGB ist nur einvernehmlich und schriftlich möglich, wodurch jedoch die nicht geänderten Bedingungen unbeschadet Vertragsinhalt bleiben.
- Der Vertrag kommt durch die per E-Mail übermittelte, schriftliche Auftragsbestätigung von PROSYN stets mit deren Inhalt sowie mit dem Inhalt dieser AGB zustande.
2. Leistungen
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- PROSYN bietet nachstehende Blowup-Disco-Party-Zelte (in der Folge “Party-Zelte”) an:
- Party-Zelt Basis (Party-Zelt-20)
- PROSYN bietet nachstehende Blowup-Disco-Party-Zelte (in der Folge “Party-Zelte”) an:
Das Party-Zelt-20 hat eine Größe von 5m x 4m x 3,5m (T x B x H), somit insgesamt eine Fläche von 20m2. Die Raumhöhe im Zeltinneren beträgt 2,85m, der Eingang ist 1,2m x 2,05m (BxH) groß und es gibt Fenster auf der Längsseite. Es besteht ein Platzbedarf von 30-40 m2. Das Party-Zelt-20 besteht aus hochfestem 420D Oxford-Material und ist Flammschutz-zertifiziert. Es wird durch ein externes Dauerluftgebläse 220V /480 Watt /IPX4 betrieben.
- PROSYN bietet auf der Homepage blowup-disco.at nachstehende Leistungspakete an:
- Blowup-Disco PURE
- Das Leistungspaket “Blowup-Disco PURE” umfasst die Lieferung, Aufstellung, Nutzung sowie den Abbau und Abtransport des Party-Zelts samt LED-Disco-Licht, 5-fach Steckdosenleiste (spritzwassergeschützt), 25m‑Verlängerungskabel (spritzwassergeschützt) und Kabelschutzmatten (3 Stück zu jeweils 101 cm x 25 cm x 5 cm). Das Party-Zelt-20 umfasst eine Maximalpersonenanzahl von 20-25 Personen.
- Disco-Upgrades
- Das Leistungspaket “SOUND-Paket” ist zusätzlich zum Leistungspaket “Blowup-Disco PURE” bestellbar. Es umfasst die Lieferung und Nutzung einer großen Bluetooth-Soundbox (inkl. Fernbedienung) mit einer Leistung von ca. 700W – ein leistungsstarker Party-Lautsprecher.
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- Das Leistungspaket “LASERLIGHT” ist zusätzlich zum Leistungspaket “Blowup-Disco PURE” bestellbar. Es umfasst die Lieferung und Nutzung eines zusätzlichen, kompakten Laser-Lights mit 60 verschiedenen Licht- und Lasereffekten, inkl. Fernbedienung und USB-Ladekabel.
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- Das Leistungspaket “VIP-Paket” ist zusätzlich zum Leistungspaket “Blowup-Disco PURE” bestellbar. Es beinhaltet zwei Kordelsteher mit 3 roten Kordeln auf der linken und rechten Seite des Eingangs, inklusive rotem Teppich (Maße ca. 1,20 m x 3 m).
- Der Mietzeitraum beginnt mit der Lieferung des Party-Zeltes und endet mit dem Abbau dessen durch PROSYN.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
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- Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und “frei Haus”, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Dem Kunden werden zur Bezahlung allgemein nachfolgende Zahlungsvarianten angeboten:
- Zahlung per PayPal
- Zahlung per VISA
- Zahlung per Apple-Pay
- Zahlung per Google-Pay
- Rechnungen von PROSYN sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
- Für den Fall des Zahlungsverzugs ist PROSYN berechtigt,
- bei Unternehmergeschäften: Verzugszinsen gem. §456 UGB zu verrechnen. PROSYN bleib es unbenommen, einen darüberhinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.
- bei Verbrauchergeschäften: die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 4% pa zu verrechnen.
- ab dem Tag der Übergabe des Party-Zeltes Zinseszinsen zu verlangen.
- Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten, einen Pauschalbetrag von EUR 40,00.
- eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer rechtsanwaltlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.
- Bei Unternehmergeschäften ist der Kunde nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben wurden, mit Forderungen von PROSYN aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, sie wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
- Bei Verbrauchergeschäften ist der Kunde nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen mit Forderungen von PROSYN aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, diese stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit, sind gerichtlich festgestellt oder wurden von PROSYN anerkannt.
4. Lieferung, Montage, Abbau und Sicherheit
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- Die Lieferung des Party-Zelts erfolgt an den in der Bestellbestätigung angegebenen Lieferort, sofern sich dieser Lieferort in dem definierten Postleitzahl-Liefergebiet befindet. Der Kunde kann diese Liefergebiete mittels Liste der Postleitzahlen (PLZ) auf der Homepage (PDF-File) einsehen.
- Der genaue Liefertag und Lieferort, sowie die Ansprechperson vor Ort ist in der Auftragsbestätigung enthalten. Der Aufbau des Party-Zeltes erfolgt immer am Party-Tag bis spätestens 16:00 Uhr.
- Der Abbau des Party-Zeltes findet, sofern nicht anderweitig vereinbart, am Folgetag des vereinbarten Veranstaltungsbeginns zwischen 09:00-14:00 Uhr statt. Die Buchung gilt immer vom gebuchten Party-Tag bis zum nächsten Kalendertag um 09:00 Uhr.
- PROSYN ist rund um die Uhr, sowohl wochentags als auch wochenends, Zugang zum Lieferort zu ermöglichen. Dies ist notwendig, um sowohl Personen als auch Gegenstände bei Schneefall, Unwettern, starken Stürmen, Hochwasser und ähnlichen Ereignissen so schnell wie möglich zu schützen.
- Party-Zelte müssen bei Wind oder bei Nacht immer geschlossen bleiben. Bei Schneefall sind sie vom Kunden zu beheizen oder etwaige Schneebeläge so abzuräumen, dass keinerlei Schneedruckschäden entstehen. Bei Sturmwarnung oder bei Sicherheitsvorgaben der Behörden oder der im Standsicherheitsgutachten festgelegten Windgeschwindigkeit ist die Zelthalle sofort und ohne Verzug zu räumen. Bei den Party‑Zelten kann unter bestimmten Umständen Schwitzwasserbildung auftreten. Der Kunde ist daher verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Lüftung bzw. im Winter Beheizung Sorge zu tragen. Für Schäden, die dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen, haftet PROSYN nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, bis zum vereinbarten Zeitpunkt des Zeltabbaus, das Party-Zelt von Gegenständen zu räumen und sodann im selben Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben. Jede unübliche Verunreinigung und/oder Beschädigung des Party-Zeltes und/oder des zur Verfügung gestellten Equipments wird dem Kunden in Rechnungen gestellt. Dieser haftet auch für Verunreinigungen und/oder Beschädigungen Dritter.
5. Pflichten des Kunden
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- Sämtliche durch das angemietete Party-Zelt allenfalls notwendigen behördlichen Meldungen, Genehmigungen und/oder Bewilligungen (Bau-, Gewerbe-, Aufstellungs-, Zufahrts-, Veranstaltungsgenehmigungen usw) sind vom Kunden in Erfahrung zu bringen und beizuschaffen. Die vorgegebenen Maximalzulassungen (zB maximale Personenanzahl von 20-25 Personen) der Party-Zelte sind dabei einzuhalten. Werden aus welchem Grund auch immer Strafen über PROSYN verhängt, weil der Kunde nicht über die erforderlichen Bewilligungen und/oder Genehmigungen für die Veranstaltungen verfügt oder diese nicht gemeldet hat, so verpflichtet sich der Kunde PROSYN schad- und klaglos zu halten.
- Im Party-Zelt ist jegliches Rauchen (Zigaretten, E-Zigaretten, Verdampfer usw) sowie allfällige Schaumpartys strengstens untersagt. Das Hantieren mit offenem Feuer oder spitzen, scharfen Gegenständen im und rund um das Party-Zelt sind verboten.
- Der Kunde verpflichtet sich, für ein ebenes, gut verdichtetes, bebaubares und auch der Größe nach geeignetes Gelände (circa 30-40 m2) zur Montage des Zeltes zu sorgen. PROSYN ist nicht verpflichtet, nach dem Abbau des Party-Zeltes den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder herzustellen. Der Kunde muss die sichere Befahrbarkeit der Zu- und Abfahrtswege für einen handelsüblichen Leicht-LKW garantieren. Der Kunde hat für die Sicherung, Beleuchtung und Abschrankung im Zeltbereich zu sorgen. Der genaue Lieferort ist im Bestellformular so genau wie möglich anzugeben bzw PROSYN rechtzeitig vor Lieferung bekanntzugeben. Der Kunde haftet für allfällige Nachteile, die durch ein ungeeignetes Gelände eintreten können.
- Der Kunde hat das aufgebaute Party-Zelt von PROSYN unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Stunden nach Übernahme des Party-Zelts schriftlich per E-Mail an service@blowup-disco.at zu rügen. Rie Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial (Fotos, Videos usw) zu belegen.
- Bei begründeten Mängeln ist PROSYN berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder das Party-Zelt zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Ersatzlieferung sind darüberhinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Gefahrtragung und Haftung
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- PROSYN haftet nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig und vorsätzlich von PROSYN verursacht wurden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von PROSYN gedeckt ist, beschränkt. PROSYN übernimmt für Schäden aus dem Betrieb der Party-Zelte keine Haftung. Für witterungsbedingte Ausfälle (Sturm, Schneefall usw) wird keine Haftung bzw Verantwortung übernommen. Für flachgedrückten Rasen oder Erdboden udgl wird keine Haftung übernommen.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung durch den Kunden entstanden sind, haftet PROSYN nicht.
- Die Benutzung des angemieteten Equipments erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Sollten durch die Benutzung des Party-Zelts und/oder des Equipments, Schäden welcher Art auch immer auftreten, so trifft die Haftung hierfür den Kunden. Dieser verpflichtet sich, PROSYN gegenüber Ansprüchen von Dritten schad- und klaglos zu halten. Der Kunde haftet gegenüber PROSYN für alle Schäden und Verluste am Equipment und am Party-Zelt, die durch die Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
- Der Kunde haftet für die Sicherung, Beleuchtung und Abschrankung im Zeltbereich sowie generell für Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Part-Zeltes.
- Die Gefahr für den zufälligen Untergang sowie zufällig eintretende Schäden geht auf den Kunden über, sobald das Party-Zelt dem Kunden oder dem von ihm damit beauftragen Dritten übergeben wurde. Die Übernahme des Party-Zeltes bei Anlieferung und Abholung erfolgt durch Unterschrift am Übernahme- /Übergabeprotokoll.
7. Stornierungsbedingungen und Rücktrittsrecht
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- Der Kunde kann von einem mit PROSYN abgeschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Vertragsabschluss online oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von PROSYN abgeschlossen wurde. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, somit ab Zusendung der Auftragsbestätigung. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird. Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, jedoch wird die Schriftform empfohlen.
- Dieses Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht
- wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist,
- es sich beim Kunden also um jemanden handelt, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört;
- wenn PROSYN – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden, dass PROSYN bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen soll, sowie einer Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hatte und der Vertrag sodann vollständig erfüllt wurde.
- Danach ist der Kunde gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Je nach Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei PROSYN ergeben sich folgende Stornosätze:
- ab 6 Monate vor dem Lieferdatum: 50% des vertraglich vereinbarten Preises
- ab 3 Monate vor dem Lieferdatum: 75% des vertraglich vereinbarten Preises
- ab 4 Wochen vor dem Lieferdatum: 100% des vertraglich vereinbarten Preises
- Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch von PROSYN bleibt bestehen.
- PROSYN ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn PROSYN durch höhere Gewalt (zB Erdbeben, Krieg, Pandemie, Terroranschläge, Sturmschäden, Brände, Schneefall etc) oder andere von PROSYN nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages nicht möglich ist. PROSYN hat dem Kunden schriftlich den Rücktritt zu erklären. Bei Rücktritt durch PROSYN stehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche zu, es sei denn PROSYN handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8. Datenschutz
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- PROSYN ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
- PROSYN verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DS-GVO finden Sie auf unserer Homepage unter: blowup-disco.at.
- Der Kunde willigt mit gesondert akzeptierter Zustimmungserklärung ausdrücklich (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO; § 78 UrhG) in die Verarbeitung vom Kunden oder PROSYN angefertigter Lichtbilder des Kunden ein, beschränkt auf den Zweck der Nutzung der Lichtbilder für Werbemaßnahmen auf der Homepage und dem Social-Media-Auftritt von PROSYN. Die Verarbeitung erfolgt sowohl während des aufrechten Vertragsverhältnisses als auch nach Beendigung desselben. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
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- Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
- Erfüllungsort für den Leistungsvertrag ist der Sitz von PROSYN in Wien.
- Bei Unternehmergeschäften wird für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgericht Wien vereinbart. Für Verbrauchergeschäfte gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Unternehmergeschäften: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen die rechtwirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
Diese AGB gelten ab 2. Juni 2023